Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung unterstützt Landwirtinnen und Landwirte finanziell bei tiergerechteren Stallneu- und -umbauten und fördert die laufenden Mehrkosten, die durch die Einhaltung höherer Tierhaltungsstandards entstehen.
Der Fokus des Programms liegt zunächst auf der Schweinehaltung, und es stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Die Förderlaufzeit beträgt den Zeitraum von 2024 bis 2030.
Das Programm umfasst zwei Hauptförderstränge:
- Investive Förderung: Betriebe können bis zu 60 % der Kosten für Stall-Neu- oder Umbauten beantragen, abhängig von der Investitionssumme. Für Beträge bis 500.000 Euro sind das bis zu 60 % Förderung, bis 2 Millionen Euro bis zu 50 %, und bis zu 5 Millionen Euro bis zu 30 %, vorausgesetzt, die Ställe sind tier- und umweltgerecht gestaltet.
- Förderung laufender Mehrkosten: Landwirte können Zuschüsse für die höheren laufenden Kosten artgerechter Tierhaltung beantragen. Bis zu 80 % der Mehrkosten werden für die Haltung von bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweinen gefördert. Für höhere Tierzahlen sind 70 % der Mehrkosten förderfähig.
Das Programm soll auch Teilbetriebsumstellungen unterstützen, um den schrittweisen Umbau zu erleichtern. Die Förderung kann mit Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden.
Der Umbau der Tierhaltung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags 2021 und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Kombination mit weiteren Maßnahmen zur Tierhaltungskennzeichnung und rechtlichen Änderungen vorangetrieben.
Weitere Informationen
[ Website Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ]